Warum erben manchmal ein Problem sein kann

Warum erben manchmal ein Problem sein kann

Immer wenn etwas vererbt wird, ist zuvor ein Mensch gestorben. Für enge Freunde und Verwandte ist dies eine bedrückende Situation, in der es schwierig ist, weitreichende Entscheidungen zu treffen. Das deutsche Erbrecht lässt den Freunden und Verwandten aber leider keine Zeit, um zu trauern, denn sie müssen sich innerhalb von nur sechs Wochen entscheiden, ob sie ein Erbe antreten oder ablehnen wollen. Sind diese sechs Wochen vorbei, dann gilt das Erbe automatisch als angenommen, es sei denn, es wird rechtzeitig ausgeschlagen.

Diese Vorgehensweise ist bei vielen Erbschaften zu empfehlen, beispielsweise, wenn der Verstorbene nichts als Schulden hinterlässt.

Alles oder nichts

Beim Erben gilt in Deutschland die Devise: alles oder nichts, ganz oder gar nichts. Alle, die etwas erben, haften dabei mit ihrem privaten Vermögen, auch für die Schulden, die der Verstorbene angehäuft hat, sowie für alle anderen Verbindlichkeiten aus dem Nachlass.Diese können je nach Lebensstil des Verstorbenen zahlreich sein.Noch offene Steuerzahlungen gehören dazu, ebenso wie die Kosten für die Auflösung des Haushalts oder Verpflichtungen aus noch bestehenden Verträgen. Wer erbt, muss sogar für die Bestattungskosten aufkommen. Gibt es aber keine Erben oder lässt sich niemand finden, der erbt, dann werden selbst entfernte Verwandte zur Kasse gebeten.

Selbst die Erben innerhalb der Frist von sechs Wochen das Erbe ausschlagen, sind die nahen Angehörigen trotzdem verpflichtet, die Kosten für die Beerdigung zu übernehmen. Falls alle potenziellen Erben kein Interesse am Erbe haben, dann fällt der Nachlass komplett an den Staat.

Erben dürfen keine Zeit verlieren

Für die Frist von sechs Wochen ist nicht der Todestag des Erblassers maßgebend, die Zeit läuft erst ab dem Tag, an dem der Erbe oder die Erben Kenntnis erlangt haben, wie es im Amtsdeutsch heißt, dass ein Angehöriger verstorben und sie als Erben infrage kommen. Handelt es sich um eher schwierige familiäre Verhältnisse oder wenn es kein Testament gibt, dann kann dies noch sehr lange nach dem Tod des Angehörigen passieren. Gibt es aber einen Erbvertrag oder ein Testament, dann beginnt die Frist mit der Bekanntgabe durch das Nachlassgericht, also am Tag, an dem das Testament eröffnet wird.

In der Regel verzichten die Nachlassgerichte bei diesem Termin auf die Anwesenheit der Beteiligten. Alle Personen, die im Testament genannt werden, bekommen aber mit einer Post eine Abschrift des Eröffnungsprotokolls sowie eine Abschrift des Testamentes zugeschickt. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wo das Gericht für die Eröffnung des Testamentes einen Termin ansetzt, zudem dann alle Personen erscheinen müssen, die im Testament erwähnt werden.

Übrigens sollte der Erblasser im Ausland gelebt haben, dann zeigt das Gericht Milde und verlängert die Frist von sechs Wochen auf sechs Monate.

Erst informieren und dann entscheiden

Die einen erben eine Menge Geld und Häuser, aber auch die Verpflichtung, Erbschaftssteuer zu zahlen, falls der Freibetrag ausgeschöpft wird, die anderen erben einfach nur Schulden und viele Probleme. Glück haben jedoch diejenigen, die über die finanzielle Situation des Verstorbenen Bescheid wissen, was aber leider selten der Fall ist, meist wird zu Lebzeiten der Mantel des Schweigens über die Finanzen gebreitet. Vielleicht gibt es ja noch liquide Mittel oder am Ende deutlich mehr Schulden als Vermögen. Dies passiert immer sehr schnell, wenn die Werte der Immobilien ebenso wie die Aktiendepots völlig überschätzt wurden.

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Ist dies der Fall, dann gilt das Erbe als überschuldet und die Erben erleben eine unliebsame Überraschung. Für alle, die erbberechtigt sind, gilt daher: Sie müssen so viele Informationen wie eben möglich sammeln. Eine gute Idee sind immer Rückfragen beim Finanzamt des Verstorbenen, bei seiner Bank oder bei möglichen privaten Kreditgebern. Dabei handelt es sich um sehr sensible Auskünfte und diejenigen, die nachfragen, müssen schon ein berechtigtes Interesse belegen können. Ein Beleg wäre ein Erbschein, aber hier ist Vorsicht geboten, denn wer bereits einen Erbschein beantragt, hat das Erbe damit auch automatisch angenommen.

Was müssen Erben sonst noch wissen?

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes müssen die Banken auch ein notarielles Testament mit einem sogenannten Eröffnungsvermerk des Nachlassgerichts als einen Nachweis für das Erbe akzeptieren. So etwas gilt auch, wenn es ein mit der Hand geschriebenes, nicht notarielles Testament mit einem entsprechenden Eröffnungsvermerk ist. Wichtig ist dabei aber, dass es keinerlei Zweifel an der Richtigkeit des Testamentes gibt.

Gültig ist diese Regelung ebenfalls, wenn man Zugriff auf das Erbe nehmen möchte, da ein Erbschein mit Gebühren verbunden ist, die vom Wert des Nachlasses abhängen. Unter Umständen kann dies sehr teuer werden.

Lohnt es sich, ein Testament anzufechten?

Wurden alle Risiken und Chancen gegeneinander aufgewogen und das Erbe wird nicht angenommen, dann gibt es zwei unterschiedliche Optionen:

Ein Notar wird damit beauftragt, eine beglaubigte Erklärung für das Nachlassgericht aufzusetzen oder der Erbe gibt beim Nachlassgericht am Wohnsitz des Verstorbenen persönlich zu Protokoll, dass das Erbe abgelehnt wird.

Beide Optionen kosten allerdings Geld, einfach einen Brief oder eine Mail zu schicken, reicht leider nicht aus.

Ist die Frist verstrichen und das Erbe wurde damit automatisch angenommen, dann lässt sich diese Entscheidung nur sehr schwer anfechten und rückgängig machen. Große Chancen auf Erfolg bestehen jedoch immer, wenn sich nach der sechswöchigen Frist tiefe schwarze Finanzlöcher im Erbe des Verstorbenen auftun. War diese Gefahr den Erben nachweislich nicht bekannt, dann kann das Nachlassgericht den Erben erneut sechs Wochen Zeit geben. Der Beginn der Frist ist in diesem Fall der Zeitpunkt, an dem der Erbe von den Schulden des Verstorbenen erfährt.

Im umgekehrten Fall kann es natürlich auch passieren, dass die Erbschaft ausgeschlagen wird und zu einem späteren Zeitpunkt zeigt es sich, dass der Nachlass sehr wohl wertvoll ist. In diesem Fall kann das Erbe ebenfalls aufgrund eines Irrtums angefochten werden. Wenig Sinn hat es jedoch, ein Erbe nur auszuschlagen, weil es vermutlich nichts zu erben gibt.

Muss das Testament handschriftlich sein?

Wer seinen Kindern, Enkeln oder sonstigen Angehörigen etwas vererben möchte, muss nicht extra zu einem Notar gehen und ein Testament aufsetzen lassen. Rechtsgültig ist das Testament, wenn es mit der Hand geschrieben wurde, gut leserlich ist und eine Datums- und eine Ortsangabe sowie eine eindeutige Unterschrift mit Vor- und Zunamen enthält. Wichtig ist zudem, dass der Erblasser einen Menschen ins Vertrauen zieht, der im Ernstfall weiß, wo das Testament zu finden ist.

Bild: @ depositphotos.com / kittyfly